Eigene Entscheidungen treffen.

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,
Organspende.

Patientenverfügung

Stellen Sie sich vor, jemand anderes bestimmt über die medizinischen Maßnahmen an Ihnen. Zum Beispiel, weil Sie im Koma liegen und es nicht selbst tun können. Gefällt Ihnen diese Vorstellung ganz und gar nicht? Wenn Sie selbst entscheiden möchten, welche lebens-erhaltenden Maßnahmen bei Ihnen eingeleitet werden sollen, dann kümmern Sie sich am besten beizeiten um eine Patientenverfügung.

Gut zu wissen:
  • Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen.
  • Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, damit sie für jeden Arzt rechtlich bindend ist.
  • Setzen Sie eine Person ein, die Ihr volles Vertrauen genießt, und setzen Sie diese darüber in Kenntnis.
  • Vordrucke und Muster für Vollmachten sind bei Bezirksregierungen und Betreuungsvereinen erhältlich. Das Bundesministerium der Justiz bietet detaillierte Informationen und eine Broschüre zum Download an:
    www.bmj.de/Patientenverfuegung

Betreuungsverfügung

Ein vom Gericht bestellter fremder Betreuer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, weil Sie es nicht mehr können. Das möchten Sie auf alle Fälle vermeiden? Mit einer Betreuungsverfügung können Sie einen konkreten Menschen als Ihren Betreuer nennen. Das ist sinnvoll, da weder Ihr Ehepartner noch die Kinder automatisch als Betreuer handeln dürfen.

Gut zu wissen:
  • Mit der Betreuungsverfügung legen Sie schriftlich fest, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Solch eine Verfügung kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden.
  • Die Betreuungsverfügung gilt erst nach der gerichtlichen Bestellung. Betreuer werden vom Gericht benannt und kontrolliert.
  • In eine Betreuungsverfügung können weitere Regelungen und Wünsche aufgenommen werden.
  • Für hilfreiche Textbausteine und korrekte Formulierungen können Sie sich u. a. an die Verbraucherzentrale wenden oder sich beim Bundesministerium der Justiz genauer informieren:
    VorsorgeUndPatientenrechte

Organspende

Haben Sie sich schon einmal mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt oder besitzen Sie bereits einen Organspendeausweis? Ob Sie sich für oder gegen die Organspende entscheiden, die Hauptsache ist, Sie dokumentieren Ihren Willen mit dem Organspendeausweis. Mit Ihrem ausgefüllten und unterschriebenen Ausweis schaffen Sie Klarheit für Angehörige und Ärzte und stellen sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Gut zu wissen:
  • Organspendeausweise sind nicht offiziell registriert, d. h., Sie können Ihre Zustimmung auch wieder zurücknehmen.
  • Ihre Spende können Sie auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken.
  • Bei Fragen oder Unsicherheiten bietet das Infotelefon Organspende Hilfe und Informationen.
    Infotelefon Organspende: 0800 90 40 400
  • Sie bekommen Organspendeausweise in jeder Apotheke oder bei Ihrem Arzt. Außerdem können Sie den Ausweis hier einfach downloaden:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspendeausweis.pdf