AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kinzigtal Bestattungen
Leubach 1
77709 Wolfach-Kinzigtal

- nachfolgend Bestatter genannt -

 

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Bestatter und dem Kunden im Zusammenhang mit den Leistungen, die über die Webseite zur www.kinzigtal-bestattungen.de angeboten werden - nachfolgend Bestattungsleistungen genannt - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bestatters in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Bestatter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

Vertragsgegenstand

Der Bestatter bietet und vermittelt seinen Kunden Bestattungstleistungen, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung einer Bestattung einschließlich der Erledigung aller standesamtlichen Formalitäten. Die Bestattungsleistungen erfassen Leistungen, die dem Dienstvertragsrecht, dem Werkvertragsrecht sowie dem Kaufrecht zugeordnet werden können. Ein Überblick über die Leistungen des Bestatters ist unter www.kinzigtal-bestattungen.de abrufbar.

Soweit die vertraglich vereinbarte Bestattungsleistung die Herstellung eines werkvertraglichen Erfolgs beinhaltet, unterliegt der Vertrag dem Werkvertragsrecht. Die Regelungen der §§ 631 ff. BGB finden ergänzend Anwendung. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) für Dienstleistungen bzw. zum Kaufvertrag (§§ 433 ff., 650 BGB) für Kauf- und Werklieferungsverträge ergänzend. Der Bestatter ist berechtigt, die Bestattungsleistungen durch Erfüllungsgehilfen und/oder Dritte erfüllen zu lassen.

 

Vertragsschluss

Sämliche Bestattungsleistungen, die über die Webseite zur www.kinzigtal-bestattungen.de angeboten werden, sind unverbindlich. Gleiches gilt für ausgewiesene Liefer- oder Leistungsfristen. Der Kunde kann im Rahmen einer elektronischen oder telefonischen Beratung Leistungen des Bestatters aus dem Angebot auswählen. Die Auswahl wird in einem elektronischen Leistungsverzeichnis gespeichert. Durch Absendung der Bestellung gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Durchführung der im Leistungsverzeichnis gespeicherten Bestattungsleistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen, womit er auch die Möglichkeit hat, etwaige Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese Vertragsbedingungen und nimmt sie dadurch in seinen Antrag auf.

Der Bestatter schickt dem Kunden eine Eingangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken kann. Die Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Bestatter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahmeerklärung des Bestatters mit gesonderter E-Mail, spätestens jedoch durch Durchführung der vereinbarten Bestattungsleistung bzw. Lieferung der Ware zustande.]

Kann der Bestatter die vom Kunden ausgewählte Bestattungsleistung vorübergehend nicht erbringen bzw. liefern, so teilt der Bestatter dem Kunden dies unverzüglich mit. Kann die Bestattungsleistung dauerhaft nicht erbracht bzw. die Ware nicht geliefert werden, sieht der Bestatter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

 

Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext und die Bestelldaten werden von dem Bestatter gespeichert. Im Übrigen enthält die Bestellbestätigung alle wesentlichen Bestelldaten. Der Kunde hat weiterhin die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle eingegebenen Daten während des Bestellvorgangs über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder über die Speicherfunktion des Browsers abzuspeichern.

 

Vergütung, sonstige Bestattungskosten

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter für Eigenleistungen des Bestatters zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Soweit die Parteien keine verbindlichen Preisabsprachen getroffen haben, gilt die übliche Vergütung für die Bestattungsleistung als vereinbart. Sämtliche Vergütungen des Bestatters verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Der Kunde verpflichtet sich ferner, sämtliche Kosten für Fremdleistungen zu tragen, die für die Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind. Gleiches gilt für alle sonstigen Auslagen und Gebühren, auch, wenn sie erst nach Vollendung der Bestattungsleistungen der Höhe nach feststehen sollten. Der Kunde verpflichtet sich, den Bestatter von allen Kosten für Fremdleistungen sowie sonstige Gebühren und Auslagen freizustellen.

Der Bestatter ist berechtigt, für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. Der Bestatter ist ferner berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.

Bei Verträgen, die die entgeltliche Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, trägt der Kunde im Falle des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt nicht für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können. In diesem Fall trägt der Bestatter die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

 

Zahlungsmodalitäten, Verzug

Zahlungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zu leisten. Maßgeblich ist die Gutschrift der vollständigen Zahlungssumme auf dem Konto von Bestatters.

Im Verzugsfall hat der Kunde dem Bestatter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Bestatter nicht aus.

 

Lieferung, Eigentumsvorbehalt

Soweit die entgeltliche Lieferung von Waren Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse per Postversand. Sofern nicht im Angebot anders angegeben, erfolgt die Versendung der Ware spätestens Lieferfrist, z.B. binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss.[

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Bestatters. Soweit dem Kunden die Zahlung über einen Bezahldienst oder per Lastschrift gestattet ist, verbleibt die gelieferte Ware solange im Eigentum des Bestatters, bis eine Rückabwicklung nach den Geschäftsbedingungen sämtlicher beteiligter Kreditinstitute ausgeschlossen ist.

 

Sicherungsabtretung

Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, tritt der Kunde mit Vertragsschluss eventuell bestehende Erstattungsansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten zur Sicherheit an den Bestatter ab. Gleiches gilt für eventuell bestehende sekundäre Sozialhilfeansprüche gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen. Der Bestatter nimmt die Abtretung hiermit an.

Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung der Zahlungsansprüche des Bestatters gegen den Kunden.]

 

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Natürliche Personen versichern, volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.

Soweit eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, hat der Kunde den Bestatter durch aktive Mitwirkungshandlungen zu unterstützen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, dem Bestatter die erforderlichen Vollmachten zur Regelung der für die Bestattung erforderlichen Tätigkeiten im Verhältnis zu Behörden, Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen, Einrichtungen der Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts und sonstigen Dritten zu erteilen.

Hierzu kann der Bestatter dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgemäß nach, verlängern sich ggf. vereinbarte Leistungs- bzw. Lieferfristen entsprechend. Ist die Herstellung eines werkvertraglichen Erfolgs aus den vorgenannten Gründen nicht mehr möglich, kann der Bestatter den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Regelung dieses Vertrags zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund findet entsprechende Anwendung.

 

Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Rücktritt, Kündigung

Für den Rücktritt bzw. die Kündigung von vertraglich vereinbarten Bestattungsleistungen durch eine Vertragspartei gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden ist der Bestatter berechtigt, vom Kunden die vereinbarte Vergütung für die bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten Teilleistungen des Bestatters zu verlangen. Gleiches gilt für eine Kündigung einer Vertragspartei aus wichtigem Grund, die der Kunde zu vertreten hat. Weiterhin steht dem Bestatter in Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen des Bestatters gegen den Kunden ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalierten entgangenen Gewinns in Höhe von 20% der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistungen zzgl. MwSt. zu. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Bestatter kein entgangener Gewinn entstanden oder nur ein wesentlich geringer Gewinn entgangen ist.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Der Bestatter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Bestatters für Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Eine Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich in dem Angebot angegeben ist. Durch eine Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

 

Haftung des Bestatters

Der Bestatter haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Bestatters begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.

Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet der Bestatter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Im Übrigen schließt der Bestatter eine Haftung aus.

 

Vertraulichkeit

Die Parteien vereinbaren, über sämtliche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind.

 

Datenschutz

Der Bestatter misst dem Schutz der Privatsphäre des Kunden höchste Bedeutung zu. Die Verarbeitung aller Daten, die dem Bestatter zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutzgesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die unter der www.kinzigtal-bestattungen.de abrufbar ist.

 

Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr  eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Die E-Mail-Adresse des Bestatters lautet info@kinzigtal-bestattungen.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Bestatter nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

 

Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen dem Bestatter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Bestatter der Sitz des Bestatters. Das Recht des Bestatters, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

- ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN -